Auch private Kapitalerträge unterliegen der Steuer. Vor der Einführung des Abgeltungssteuergesetzes im Jahr 2009 wurden die Erträge aus Festgeld und Tagesgeld über die Kapitalertragssteuer versteuert. Man musste somit mit einem Abzug von 30 Prozent rechnen, zuzüglich des Solidaritätszuschlages von 5,5 Prozent. Mit dem Beschluss der Bundesregierung die Abgeltungssteuer einzuführen und [ Read More ]
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